Die Gründungsmitglieder wollten Qualität und Ausstattung der angebotenen Lehrgänge
zur Umschulung, zur Qualifizierung und zur Nachholung des Berufsabschlusses
(Prüfungsvorbereitung) verbessern und vereinheitlichen.
Das Berufsbild „Berufskraftfahrer/-in" mit den damaligen Fachrichtungen Güterverkehr
und Personenverkehr war bereits 1973 geschaffen worden, um den gestiegenen
Anforderungen im Kraftverkehrsbereich Rechnung zu tragen.
Die Ausbildungsdauer betrug seitdem 2 Jahre.
Umschulungen dauerten in der Regel mindestens 12 Monate.
In den folgenden 28 Jahren fand eine rasante Entwicklung im Straßenverkehr statt.
Nicht nur die Anzahl der PKW nahm ständig zu. Auch die Transportleistung im
Straßengüter- und Personenverkehr wurde erheblich ausgeweitet. Gleichzeitig stiegen
die Anforderungen in Bezug auf Schnelligkeit und Termineinhaltung ( just-in-time,
rollende Landstraße ). Und die Ladung musste natürlich sicher und unbeschädigt
abgeliefert werden. Die Anforderungen an das Fahrpersonal wurden deutlich höher.
Wir haben uns deshalb in den entsprechenden Gremien für eine umfangreichere
Qualifizierung der Auszubildenden eingesetzt.
2001 wurde der Entwicklung Rechnung getragen. Die 3-jährige Ausbildung wurde
gesetzlich vorgeschrieben. Die Umschulungsmaßnahmen wurden den neuen
Bedingungen auch zeitlich angepasst.
2003 wurde die EU – Richtlinie 2003/59/EG verabschiedet. In der BRD wurde sie
umgesetzt durch das Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
(BKrFQG) am 1.10.2006.
Zu den entsprechenden Entwürfen haben wir frühzeitig und umfassend Stellung
genommen.